Praxisapotheke

Im herzteam wil haben wir eine kleine Praxisapotheke für Herzmedikamente. Damit können wir unseren Patienten und Patientinnen bei Therapieanpassungen oder -erweiterungen die Medikamente direkt mitgeben. Die Weiterverschreibung erfolgt dann durch die Häusärztin bzw. den Hausarzt. Für den Notfalldienst haben wir zudem ein Sortiment an Notfallmedikamenten an Lager.

Der Kanton SG steht hinter der Praxisapotheke

Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen lehnt den bundesrätlichen Vorschlag einer Abschaffung der Abgabe von Medikamenten in der Arztpraxis ab. Die Hauptgründe hierfür sind:

  1. Aufgrund der geringen Apothekerdichte im Kanton ist die Bevölkerung auf die Selbstdispensation in den Arztpraxen angewiesen. Zudem würde durch die Abschaffung der Selbstdispensation die ohnehin schon schwierige Situation der Hausärztinnen und Hausärzte weiter verschlechtert.
  2. Wissenschaftlich ist es nicht belegt, dass die Abgabe von Medikamenten in der Arztpraxis zu einer Mengenausweitung oder zu unerwünschten Mehrkosten führt. Das Gegenteil ist der Fall: Eine Studie des Ostschweizer Trustcenters ′eastcare′ hat ergeben, dass selbstdispensierende Hausärztinnen und Hausärzte tiefere Kosten für ärztliche Leistungen je Patientin bzw. Patient verursachen als Praxen ohne Selbstdispensation. Die Daten zeigen, dass die Abschaffung der Selbstdispensation keine kostensparende Massnahme ist.
  3. Dies wird auch durch Statistiken der ′santésuisse" belegt. In denjenigen Kantonen, in denen die Abgabe von Medikamenten in der Praxis zulässig ist, sind die Kosten für Medikamenten je versicherte Person und Kanton wesentllch tiefer als in Kantonen mit Rezeptpflicht